Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moe-Agentur für Unternehmer (B2B). Stand: 24. September 2026.
Diese AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. Sie gelten für alle Leistungen der Moe-Agentur („Agentur“) im Bereich Webdesign und Webentwicklung, einschließlich des kostenlosen Designvorschlags, der Folgeaufträge und der laufenden Betreuung, auch wenn bei Folgeaufträgen nicht erneut auf sie verwiesen wird.
Projektspezifisches wie Leistungsumfang, Preis, Zeitplan und Optionen regelt der Projektvertrag bzw. das jeweilige Angebot. Bei Widersprüchen gehen dessen konkret ausgefüllte Regelungen diesen AGB vor.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Angebote der Agentur sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Projektvertrags oder mit schriftlicher Annahme eines Angebots zustande.
Erklärungen, Freigaben und Änderungswünsche sind in Textform (z. B. per E-Mail) gültig. Freigaben der im Projektvertrag benannten freigabeberechtigten Person binden den Kunden. Erklärungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen; Adressänderungen teilt der Kunde unverzüglich mit.
Ein Projekt läuft in folgenden Schritten ab:
Zwischenstände der Agentur, insbesondere Entwürfe, Designs, Texte, Bilder, Grafiken, Testversionen und elektronische Dateien, hat der Kunde zu prüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben oder gebündelt Feedback zu geben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als vom Kunden genehmigt; die Agentur weist bei der Übermittlung auf diese Folge hin. Für die Lieferung gilt Punkt 8.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. Zeitangaben in Werbung oder auf der Website der Agentur sind Richtwerte.
Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich alle Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dasselbe gilt bei Zusatzleistungen, höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen Hindernissen, die die Agentur nicht zu vertreten hat.
Überschreitet die Agentur einen Termin, kann der Kunde erst nach einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzögerung ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz schriftlicher Erinnerung länger als 30 Tage aus, ruht das Projekt. Nach 90 Tagen darf die Agentur die erbrachten Leistungen nach Aufwand abrechnen, höchstens bis zum Gesamtpreis, und das Projekt abschließen. Eine spätere Fortsetzung gilt als neuer Auftrag.
Geschuldet ist nur der im Projektvertrag oder Angebot vereinbarte Leistungsumfang. Die Website wird für die jeweils aktuellen zwei Hauptversionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge sowie für mobile Endgeräte optimiert.
Eine Korrekturschleife ist gebündeltes Feedback des Kunden zu einem Entwurf; ihre Anzahl legt der Projektvertrag fest. Nach der Designfreigabe sind grundlegende Konzeptänderungen, weitere Korrekturschleifen, neue Seiten und neue Funktionen Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen werden vor der Umsetzung in Textform abgestimmt und nach dem im Projektvertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet, sofern kein Fixpreis vereinbart ist. Ohne Projektvertrag gilt der Stundensatz aus dem Angebot, sonst der zuletzt vereinbarte.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettopreise; entfällt die Kleinunternehmerbefreiung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Der Kunde darf nur mit gerichtlich festgestellten oder von der Agentur anerkannten Forderungen aufrechnen und Zahlungen nicht wegen Mängeln zurückhalten.
Fremdkosten wie Hosting, Domain, Lizenzen, Plugins oder Stockmaterial trägt der Kunde. Neue kostenpflichtige Dienste werden vorab abgestimmt.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Pauschale von 40 EUR für Betreibungskosten (§ 458 UGB) an. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung darf die Agentur die Arbeit bis zum Zahlungseingang pausieren; Termine verschieben sich entsprechend.
Eine laufende Betreuung gegen Monatspauschale läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach kann sie von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Die Pauschale ist monatlich im Voraus fällig; nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende. Die Monatspauschale ist nach dem Verbraucherpreisindex 2020 (oder dem an seine Stelle tretenden Index) wertgesichert und wird jährlich zum 1. Jänner angepasst.
Beendet der Kunde das Projekt vor Beginn der Designphase, erstattet die Agentur die 1. Teilzahlung abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 % dieser Teilzahlung. Bereits abgestimmte und angefallene Fremdkosten werden nicht erstattet.
Nach Beginn der Designphase verbleibt die 1. Teilzahlung bei der Agentur. Endet das Projekt nach der Designfreigabe, rechnet die Agentur zusätzlich den darüber hinaus erbrachten Aufwand nach Stundensatz ab, höchstens bis zum Gesamtpreis.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Der Kunde kann den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Nachfrist von 14 Tagen wesentliche Pflichten verletzt.
Löst die Agentur den Vertrag nach Punkt 7.3 auf, verbleibt die 1. Teilzahlung bei ihr; darüber hinaus erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet, höchstens bis zum Gesamtpreis. In allen Fällen eines Abbruchs entstehen keine Nutzungsrechte an Entwürfen; Punkt 10.5 gilt.
Mit der Lieferung nach Punkt 10 des Projektvertrags übermittelt die Agentur die Schlussrechnung. Meldet der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Mängel in nachvollziehbarer Form, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Die Agentur beseitigt Mängel zunächst durch Verbesserung. Erst wenn diese zweimal fehlschlägt, kann der Kunde Preisminderung oder, bei nicht geringfügigen Mängeln, die Auflösung des Vertrags verlangen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) ist ausgeschlossen.
Kein Mangel sind Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter oder durch Updates von Browsern, Betriebssystemen, Plugins oder Drittanbieter-Diensten entstehen.
Der Kunde sichert zu, an allen bereitgestellten Materialien die erforderlichen Rechte zu besitzen, und hält die Agentur gegenüber Ansprüchen Dritter aus diesen Materialien schad- und klaglos.
Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-/Tracking-Hinweise erstellt die Agentur, soweit vereinbart, als technischen und gestalterischen Entwurf. Dies ist keine Rechtsberatung; Verantwortung und Haftung für die rechtlichen Inhalte der Website trägt der Kunde.
Die Agentur schuldet bei SEO-Leistungen, auch bei erweitertem SEO, keine bestimmte Platzierung, Sichtbarkeit oder Reichweite in Suchmaschinen oder KI-Suchdiensten. Deren Algorithmen liegen außerhalb des Einflusses der Agentur.
Barrierefreiheit wird nach dem im Projektvertrag vereinbarten Projektstandard berücksichtigt. Eine Prüfung, Erklärung oder Zusicherung rechtlicher Konformität ist nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt ist.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an der final freigegebenen Website ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für deren Betrieb in seinem Unternehmen. Bis dahin ist die Nutzung nur vorläufig gestattet; die Übergabe von Dateien und Zugängen ist keine Rechteeinräumung. Bleibt die Zahlung trotz zweiter Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen aus, kann die Agentur die weitere Nutzung untersagen.
Ausgenommen von der Exklusivität sind:
Der Kunde darf die Website selbst oder durch Dritte ändern; für Fehler aus solchen Änderungen haftet die Agentur nicht. Jede Nutzung über die vereinbarte Website hinaus, etwa für Print, weitere Websites oder die Weitergabe an Dritte, bedarf der Zustimmung der Agentur und einer gesonderten Vergütung. Entwürfe, verworfene Varianten und interne Arbeitsdateien sind nicht geschuldet.
Die Agentur darf KI-Werkzeuge einsetzen, etwa für Bilder, Texte oder Code. Da an rein KI-generierten Inhalten möglicherweise kein Urheberrecht entsteht, räumt die Agentur daran nur die Rechte ein, die tatsächlich bestehen.
Designvorschläge, Entwürfe und Konzepte der Agentur, auch der kostenlose Designvorschlag vor Vertragsschluss, bleiben ihr geistiges Eigentum. Kommt kein Vertrag zustande oder wird er vorzeitig beendet, darf der Kunde sie weder selbst noch durch Dritte verwenden, auch nicht in abgewandelter Form, soweit diese im Wesentlichen darauf beruht. Bei Verstoß schuldet der Kunde eine Vergütung von 50 % des angebotenen bzw. vereinbarten Gesamtpreises, mindestens aber den Aufwand nach Stundensatz.
Hosting, Domain, E-Mail und weitere Dienste laufen über Konten des Kunden. Der Kunde ist Vertragspartner des jeweiligen Anbieters und trägt dessen Kosten.
Den Quellcode führt die Agentur während des Projekts in ihrem GitHub-Konto. Mit der Lieferung erhält der Kunde den Code als eigenes Repository in seinem GitHub-Konto oder als Archiv. Ist eine Betreuung vereinbart, kann der Code bis zu deren Ende bei der Agentur verbleiben.
Nach der Übergabe ändert der Kunde die Passwörter aller übergebenen Zugänge. Nach Ablauf der Mängelfrist entfernt die Agentur ihre Zugänge, Zugangsdaten und Secrets, sofern keine Betreuung vereinbart ist.
Lokale Arbeitskopien löscht die Agentur spätestens 30 Tage, Backups und den Projektordner im eigenen Repository spätestens 90 Tage nach Projektende. Danach besteht kein Anspruch auf Herausgabe; eine weitere Archivierung ist nicht geschuldet. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.
Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der jeweilige Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Personenschäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung mit dem Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt und für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Sicherheitsvorfälle bei Drittanbietern und Kundenkonten, für Datenverlust (die Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden) und für die rechtlichen Inhalte der Website (Punkt 9.2).
Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sonst erlöschen sie.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in Textform (z. B. per E-Mail) gültig.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur.
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Moe-Agentur e.U.
Steinerweg 57
5412 Puch bei Hallein
Austria
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